Allgemeine Geschäftsbedingungen TradeGlobal GmbH (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen TradeGlobal GmbH (AGB)
1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die TradeGlobal GmbH ist eine GmbH mit Sitz in Luzern, Schweiz.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die TradeGlobal GmbH erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Klientschaft.
Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die TradeGlobal GmbH mit der Klientschaft nichts anderes vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen TradeGlobal GmbH bei Benutzung von Microsoft Cloud Diensten). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der TradeGlobal GmbH bei Benutzung von Microsoft Cloud Diensten, diesen AGB und einer durch die Klientschaft erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.
2. Mandatsverhältnis und Instruktionen
Jedem Mandatsverhältnis zwischen der TradeGlobal GmbH und der Klientschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung der TradeGlobal GmbH zu Grunde liegen.
Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der TradeGlobal GmbH geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.
Die TradeGlobal GmbH nimmt Instruktionen von der Klientschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass die TradeGlobal GmbH berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.
Die Klientschaft gewährleistet, dass die TradeGlobal GmbH alle sachdienlichen Informationen erhält, die die TradeGlobal GmbH benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandates erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die TradeGlobal GmbH die Informationen, welche sie von der Klientschaft oder anderen für die Klientschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft anerkennt, dass die TradeGlobal GmbH sich bei der Erfüllung des Mandates auf solche Informationen verlassen darf.
Falls die TradeGlobal GmbH für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen.
Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.
3. Honorar und Rechnungsstellung
3.1. Stundensätze
Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Klientschaft zu, dass die TradeGlobal GmbH ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die TradeGlobal GmbH verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. Die TradeGlobal GmbH behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern, etc. zu verstehen.
3.2. Auslagen
Zusätzlich zum Honorar stellt die TradeGlobal GmbH eine Kleinspesenpauschale zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefon- und Faxkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen etc. in Rechnung.
Die TradeGlobal GmbH behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Klientschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten.
Die TradeGlobal GmbH ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klientschaft Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschliessen.
3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der TradeGlobal GmbH allenfalls zu entrichtende MwSt. wird der Klientschaft zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klientschaft und werden von der Klientschaft getragen oder dieser in Rechnung gestellt.
3.4. Rechnungsstellung und Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der TradeGlobal GmbH innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Klientschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.
Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Klientschaft ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die TradeGlobal GmbH das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Klientschaft einzustellen. Handlungen der TradeGlobal GmbH im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Klientschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.
Die Klientschaft entbindet die TradeGlobal GmbH und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der TradeGlobal GmbH verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der TradeGlobal GmbH nötigen Ausmass.
3.5 Kostenvorschuss und Zahlung
Die TradeGlobal GmbH kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die TradeGlobal GmbH behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
4. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz
(Text bleibt, alle Stellen auf TradeGlobal GmbH angepasst)
5. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten
(Text bleibt, alle Stellen auf TradeGlobal GmbH angepasst)
6. Kommunikation
(Text bleibt, alle Stellen auf TradeGlobal GmbH angepasst)
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
(Text bleibt, alle Stellen auf TradeGlobal GmbH angepasst)
8. Beschwerden
Die Klientschaft kann allfällige Beschwerden dem verantwortlichen Mandatsleiter mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Klientschaft gelöst wird oder die Klientschaft weitere Anliegen hat, kann die Klientschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der TradeGlobal GmbH adressieren.
9. Beendigung
(Text bleibt, alle Stellen auf TradeGlobal GmbH angepasst)
10. Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel
Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft und der TradeGlobal GmbH untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Luzern, Schweiz.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.